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Erste-Hilfe-Kurs für Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen

Erste-Hilfe-Kurs direkt in Ihrer Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis

Medizinische Notfälle können in Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen jederzeit auftreten. Bewohner, Patienten, Besucher oder Mitarbeitende können plötzlich stürzen, das Bewusstsein verlieren, Atemnot entwickeln oder einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden.

In solchen Situationen müssen die beteiligten Personen schnell, sicher und abgestimmt handeln. Regelmäßige Schulungen helfen Ihrem Team dabei, wichtige Erste-Hilfe-Maßnahmen zu festigen und im Ernstfall strukturiert vorzugehen.

Wir kommen direkt zu Ihnen und führen den Erste-Hilfe-Kurs als Inhouse-Schulung in Ihrer Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis durch. Dadurch entfallen zusätzliche Anfahrtswege und die Schulung lässt sich möglichst gut in Ihre Dienstpläne und betrieblichen Abläufe integrieren.

Die vorgeschriebenen Inhalte des anerkannten Erste-Hilfe-Lehrgangs werden vollständig vermittelt. Innerhalb des vorgegebenen Kursrahmens können typische Beispiele und Notfallsituationen aus Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen berücksichtigt werden.

Mehr Handlungssicherheit im medizinischen und pflegerischen Berufsalltag

Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen tragen eine besondere Verantwortung. Sie arbeiten häufig mit älteren, erkrankten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen. Dadurch können komplexe Notfallsituationen entstehen, in denen eine schnelle Einschätzung und eine gute Aufgabenverteilung erforderlich sind.

Unsere erfahrenen Ausbilder vermitteln die Erste-Hilfe-Maßnahmen verständlich, praxisnah und mit zahlreichen Übungen. Dabei lernen die Teilnehmenden, einen Notfall zu erkennen, die Rettungskette einzuleiten und die betroffene Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes angemessen zu betreuen.

Die Schulung stärkt nicht nur das Wissen einzelner Mitarbeitender, sondern verbessert auch die Zusammenarbeit und Kommunikation im Team.

Für wen ist der Erste-Hilfe-Kurs geeignet?

Die Inhouse-Schulung richtet sich unter anderem an Mitarbeitende aus:

  • stationären Pflegeeinrichtungen

  • ambulanten Pflegediensten

  • Tagespflegeeinrichtungen

  • betreuten Wohnformen

  • Arzt- und Gemeinschaftspraxen

  • Medizinischen Versorgungszentren

  • Zahnarztpraxen

  • therapeutischen Praxen

  • Physiotherapie- und Ergotherapiepraxen

  • sozialen und medizinischen Einrichtungen

Je nach Einrichtung eignet sich der Kurs sowohl für medizinisch oder pflegerisch qualifizierte Beschäftigte als auch für Mitarbeitende ohne medizinische Ausbildung, beispielsweise aus Anmeldung, Verwaltung, Betreuung, Hauswirtschaft oder Technik.

Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses

Der anerkannte Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst theoretische Grundlagen und praktische Übungen. Zu den Kursinhalten gehören unter anderem:

  • Erkennen einer Notfallsituation

  • Eigenschutz und Absicherung der Umgebung

  • Kontrolle von Bewusstsein und Atmung

  • Absetzen eines qualifizierten Notrufs

  • stabile Seitenlage

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung

  • Anwendung eines automatisierten externen Defibrillators

  • Maßnahmen bei Atemnot

  • Versorgung von Wunden und starken Blutungen

  • Maßnahmen bei Schockzuständen

  • Verhalten bei Krampfanfällen

  • Erkennen möglicher Schlaganfall- und Herzinfarktzeichen

  • Hilfe bei akuten Kreislaufproblemen

  • Maßnahmen bei Knochen- und Gelenkverletzungen

  • Betreuung erkrankter oder verletzter Personen

  • Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung im Notfall

  • Übergabe an den Rettungsdienst

  • praktische Übungen zur Festigung des Erlernten

Die Teilnehmenden üben die wichtigsten Maßnahmen und erhalten die Möglichkeit, Fragen aus ihrem beruflichen Alltag einzubringen.

Typische Notfallsituationen in Pflegeeinrichtungen

In Pflegeeinrichtungen können sich besondere Notfallsituationen ergeben. Bewohnerinnen und Bewohner haben häufig mehrere Vorerkrankungen, sind in ihrer Mobilität eingeschränkt oder können Beschwerden nicht eindeutig äußern.

Im Rahmen der Schulung können typische Situationen aus dem Pflegealltag besprochen werden, beispielsweise:

  • Stürze und daraus resultierende Verletzungen

  • Bewusstseinsstörungen

  • akute Atemnot

  • Verschlucken und Verlegung der Atemwege

  • Krampfanfälle

  • starke Blutungen

  • Herz-Kreislauf-Stillstand

  • Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt

  • Kreislaufprobleme

  • richtige Lagerung und Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes

Dabei wird besonderer Wert auf Eigenschutz, klare Kommunikation und eine sinnvolle Aufgabenverteilung im Team gelegt.

Typische Notfallsituationen in Arztpraxen

Auch in Arzt- und Zahnarztpraxen können Patienten während einer Untersuchung, Behandlung oder im Wartebereich plötzlich medizinische Hilfe benötigen.

Mögliche Situationen sind unter anderem:

  • Kreislaufkollaps

  • Bewusstlosigkeit

  • akute Atemnot

  • Krampfanfall

  • allergische Reaktion

  • Brustschmerzen

  • Verdacht auf Schlaganfall

  • starke Blutung

  • Sturz oder Verletzung

  • Herz-Kreislauf-Stillstand

Die Teilnehmenden lernen, die Situation schnell einzuschätzen, Hilfe zu organisieren und die grundlegenden Maßnahmen bis zum Eintreffen weiterer medizinischer Unterstützung einzuleiten.

Hygiene und Eigenschutz bei Erste-Hilfe-Maßnahmen

Im Gesundheits- und Pflegebereich spielen Hygiene und Infektionsschutz eine besonders wichtige Rolle. Deshalb wird auch vermittelt, wie Erste-Hilfe-Maßnahmen unter Beachtung des Eigenschutzes durchgeführt werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Verwendung geeigneter Einmalhandschuhe

  • sichere Versorgung von Blutungen

  • Schutz vor Kontakt mit Körperflüssigkeiten

  • hygienischer Umgang mit Übungsmaterialien

  • Entsorgung kontaminierter Materialien

  • Reinigung beziehungsweise Desinfektion verwendeter Hilfsmittel

Die einrichtungsspezifischen Hygienepläne und internen Vorgaben bleiben dabei maßgeblich.

Unterschied zwischen Erste-Hilfe-Kurs und medizinischem Notfalltraining

Ein anerkannter Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer folgt einem festgelegten Ausbildungsprogramm. Er vermittelt grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen und umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zuzüglich der vorgeschriebenen Pausen.

Ein medizinisches Notfalltraining für Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen kann darüber hinausgehen. Dabei können beispielsweise die interne Notfallorganisation, das vorhandene Notfallequipment, medizinische Zuständigkeiten oder konkrete Teamszenarien trainiert werden.

Ein solcher spezialisierter Kurs ist vom standardisierten Erste-Hilfe-Lehrgang zu unterscheiden. Teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage deshalb bitte mit, ob Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer oder ein weiterführendes einrichtungsbezogenes Notfalltraining benötigen.

Anerkennung medizinischer und pflegerischer Qualifikationen

Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Qualifikation in einem Gesundheitsberuf können unter bestimmten Voraussetzungen bereits als ausgebildete betriebliche Ersthelfer gelten. Dazu können beispielsweise Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und medizinische Fachangestellte gehören.

Ob zusätzlich eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder Fortbildung erforderlich ist, hängt unter anderem von der beruflichen Qualifikation, der aktuellen Tätigkeit und der regelmäßigen Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen ab.

Die Verantwortung dafür, dass eine ausreichende Anzahl aus- und fortgebildeter Ersthelfer zur Verfügung steht, liegt beim Arbeitgeber. Entsprechende Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise sollten deshalb geprüft und dokumentiert werden.

Teilnahmebescheinigung und Fortbildung

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung über den absolvierten Erste-Hilfe-Lehrgang.

Betriebliche Ersthelfer müssen ihre Kenntnisse in der Regel spätestens alle zwei Jahre durch eine Fortbildung auffrischen. Bei Personen mit einer medizinischen, pflegerischen, sanitätsdienstlichen oder rettungsdienstlichen Qualifikation können abweichende Regelungen gelten, sofern regelmäßig vergleichbare Fortbildungen besucht oder Erste-Hilfe-Maßnahmen im Berufsalltag durchgeführt werden.

Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

Die Kosten für die erforderliche Anzahl betrieblicher Ersthelfer können bei Vorliegen der Voraussetzungen vom zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen werden.

Viele Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert. Die BGW verwendet für die Kostenübernahme ein eigenes Onlineverfahren. Die Kostenübernahmebestätigung muss grundsätzlich vor dem Kurs beantragt und der Ausbildungsstelle vorgelegt werden.

Bei medizinisch oder pflegerisch qualifizierten Mitarbeitenden kann die Kostenübernahme eingeschränkt sein, wenn die Erste-Hilfe-Qualifikation bereits Bestandteil der beruflichen Ausbildung ist oder Erste-Hilfe-Maßnahmen regelmäßig beruflich durchgeführt werden.

Bitte prüfen Sie daher vor der Anmeldung die Voraussetzungen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Gern unterstützen wir Sie bei der organisatorischen Vorbereitung.

Ihre Vorteile der Inhouse-Schulung

  • Durchführung direkt in Ihrer Einrichtung oder Praxis

  • flexible Terminplanung nach Absprache

  • keine zusätzlichen Anfahrtswege für Ihre Mitarbeitenden

  • möglichst geringer Arbeitszeitausfall

  • vollständige Vermittlung der anerkannten Kursinhalte

  • praktische Übungen

  • Einbeziehung typischer Beispiele aus Pflege und Praxis

  • Teilnahmebescheinigung nach erfolgreicher Teilnahme

  • persönliche Unterstützung bei der Organisation

Jetzt Erste-Hilfe-Kurs anfragen

Sie möchten einen Erste-Hilfe-Kurs für Ihre Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis organisieren?

Teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage den Schulungsort, die Anzahl der Teilnehmenden, die vorhandenen Berufsqualifikationen und Ihren bevorzugten Zeitraum mit. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung und klären gemeinsam, welches Schulungsformat zu Ihrem Bedarf passt.

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